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Schulaufnahme

     
  Die Aufnahme unserer Schülerinnen und Schüler geschieht durch die Einleitung eines sog. AO-SF-Verfahrens, in dessen Rahmen ein Gutachten erstellt wird.
AO-SF ist die Abkürzung für "Ausbildungsordung sonderpädagogischer Förderung".

Eingeleitet werden kann ein solches Verfahren, indem die Eltern des Kindes oder die zuständige Grundschule einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. In der Regel findet dann bei uns in der Schule eine Überprüfung der sprachlichen und sprachtragenden Bereiche mit Hilfe standardisierter und informeller Überprüfungsverfahren statt.

Die Grundschule und die Förderschule erstellen das Gutachten gemeinsam und schlagen dann einen Förderort für das Kind vor. Eine sonderpädagogische Förderung kann an der Förderschule oder auch im  "Gemeinsamen Unterricht" der Grundschule stattfinden.
Die abschließende Entscheidung trifft das Schulamt.

 
 
 

 

 
 

Verweildauer
 

 
  Die Brüder-Grimm-Schule unterrichtet Schüler in den Klassen E (Eingangsklasse) und den Klassen 1 bis 4, d.h. dass für die Grundschulzeit 5 Jahre vorgesehen sind. Am Ende eines Schuljahres wird bei jedem Schüler festgestellt, ob weiterhin ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Sprache besteht.

Da unsere Schule sich als "Durchgangsschule" versteht und es unser Ziel ist, die Schülerinnen und Schüler sobald wie möglich zur Grundschule zurückzuführen, verlässt ein Großteil unserer Schülerschaft unsere Schule vor Ablauf dieser 5 Jahre.
Aus diesem Grund lässt sich die Klassenverteilung in der Form einer Pyramide darstellen.