Die Aufnahme unserer Schülerinnen und
Schüler geschieht durch die Einleitung eines sog. AO-SF-Verfahrens, in
dessen Rahmen ein Gutachten erstellt wird.
AO-SF ist die Abkürzung für "Ausbildungsordung
sonderpädagogischer Förderung".Eingeleitet werden kann ein
solches Verfahren, indem die Eltern des Kindes oder die zuständige
Grundschule einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs stellen. In der Regel findet dann bei uns in der Schule
eine Überprüfung der sprachlichen und sprachtragenden Bereiche mit Hilfe
standardisierter und informeller Überprüfungsverfahren statt.
Die Grundschule und die Förderschule erstellen das Gutachten
gemeinsam und schlagen dann einen Förderort für das Kind vor.
Eine sonderpädagogische Förderung kann an der Förderschule oder auch im
"Gemeinsamen Unterricht" der Grundschule stattfinden.
Die abschließende Entscheidung trifft das Schulamt. |